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Zuschussförderung oder Forschungszulage – von Anfang an profitieren!

Forschungs- und Entwicklungsprojekte können nicht nur durch Zuschüsse begünstigt werden, sondern werden ab 2020 auch steuerlich gefördert.

Die Forschungszulage berücksichtigt Personalkosten eigenbetrieblicher Forschungs- und Entwicklungsprojekte ebenso wie Kosten für Auftragsforschung, die beim Auftraggeber für die Arbeiten von Instituten oder Universitäten entstehen. Unternehmen aller Branchen und Größen können diese Kosten steuerlich gefördert bekommen.

Je Projekt gelten 4 Mio. Euro als maximale Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr, wovon eigenbetriebliche Personalkosten mit 25 % und Kosten der Auftragsforschung mit 60 % gefördert werden. Unabhängig vom Unternehmenserfolg und von der tatsächlichen Steuerhöhe mindert die Forschungszulage entweder die Steuerlast oder wird sogar ausgezahlt, falls der Betrag über die Steuerlast hinausgeht.

Die Auszahlung erfolgt rückwirkend im Rahmen der jährlichen Steuerfestsetzung und kann bereits für FuE-Projektkosten ab dem 01.01.2020 geltend gemacht werden.

Als erster Schritt ist eine Bescheinigung zu beantragen, die den FuE-Charakter des Projektes bestätigt. Weitere Details gibt es auf der Webseite unseres Partners EurA AG oder per E-Mail.


Die Vorteile des neuen Förderinstruments auf einen Blick:

  • Kein Wettbewerb um projektbezogene Zuschüsse, keine Ablehnung wegen ausgeschöpfter Fördertöpfe
  • Keine Verzögerung beim Projektstart, kein Warten auf einen Förderbescheid
  • Auch kleinteilige Förderung möglich
  • Keine Beschränkung der Unternehmensgröße, keine Abhängigkeit vom Markterfolg
  • Vergleichsweise schlankes Antragsverfahren