Die Forschungszulage ist ein Förderprogramm welches, bereits investiertes Geld für Entwicklungsvorhaben bis zu einem Viertel zurückholen kann. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) wurde eine neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Die steuerliche Förderung tritt dabei neben die gut ausgebaute Projektförderlandschaft und soll den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.
Zur Inanspruchnahme der Forschungszulage berechtigt sind unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, soweit sie nicht von der Besteuerung befreit sind. Die Forschungszulage steht allen Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit offen und kann unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation in Anspruch genommen werden. Die Anspruchsberechtigung setzt die Durchführung eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhabens) voraus, mit dem nach dem 1. Januar 2020 (also ab dem 2. Januar 2020) begonnen wurde. Begünstigt sind FuE-Vorhaben, soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.
Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen für die begünstigten FuE-Vorhaben. Zu den förderfähigen Aufwendungen für eigenbetrieblich durchgeführte FuE-Vorhaben gehören der Bruttoarbeitslohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit diese in einem begünstigten FuE-Vorhaben beschäftigt sind, sowie ein förderfähiger Eigenaufwand. Wird ein FuE-Vorhaben als Auftragsforschung durch einen Dritten durchgeführt, gehören 60 Prozent des hierfür entstandenen Entgeltes zu den förderfähigen Aufwendungen.
Wie dies genau geschieht, welche Hürden auftreten können und warum gerade software-basierte Produkte eine gute Chance haben, gefördert zu werden, diese Fragen beantwortet Sten Küster gerne in seinem Vortrag.
Sten Küster ist als Business Development Manager am Standort Hamburg bei unserem Mitgliedsunternehmen EurA tätig. Nach seinem Studium in Göttingen hat er 3,5 Jahre in einem Life Science Start-up Inkubator gearbeitet und dort innovative Unternehmen aus den Bereichen Digital Health auf ihrem Wege begleitet. Im Rahmen der Arbeit bei der EurA begeistert ihn vor allem die Bandbreite der Unternehmen, die er täglich kennenlernen darf und der innovative Geist, der jedem einzelnen Vorhaben innewohnt.
Elke Jochmann ist seit mehr als 20 Jahren als Moderatorin und Schauspielerin vor der Kamera und auf der Bühne. Ihre Affinität für Fragen und Psychologie lebt sie auch als zertifizierter, systemischer Coach aus. Die Wahlhamburgerin mit Schweizer Wurzeln coacht mit Herz und Leidenschaft Führungskräfte, begleitet Nachwuchsführungskräfte in ihrer Entwicklung und stärkt die Coachees in ihrer Präsenz und Wirkungskraft. Ebenso liebt sie es, als Moderatorin Menschen zu begegnen und ihnen eine Bühne zu geben. Elke Jochmann fragt für Hamburg@work nach und ist ein begeistertes Teammitglied bei @workTV.